In einem Schreiben vom 25. November 2021 hat die Europäische Kommission bestätigt, dass das Datum für die Anwendung von Level 2 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) um weitere sechs Monate auf den 1. Januar 2023 verschoben wird.

Dies folgt auf die vorherige Verschiebung der SFDR Regulatory Technical Standards (RTS) vom 1. Januar 2022 auf den 1. Juli 2022 und die Ankündigung der EU-Kommission, alle 13 SFDR/Taxonomie-bezogenen Level 2 RTS in einem einzigen delegierten Rechtsakt zu bündeln.

John Berrigan, Generaldirektor der FISMA - Financial Stability , Financial Services and Capital Markets Union, bei der Europäischen Kommission, schrieb: "Aufgrund der Länge und der technischen Details dieser 13 technischen Regulierungsstandards, der Zeit, die für die Einreichung bei der Kommission benötigt wird, und um die reibungslose Umsetzung des delegierten Rechtsakts durch Produkthersteller, Finanzberater und Aufsichtsbehörden zu erleichtern, würden wir das Datum der Anwendung des delegierten Rechtsakts auf den 1. Januar 2023 verschieben."

SFDR ist Teil der EU-Initiative "Action Plan on Sustainable Finance" (Aktionsplan für nachhaltiges Finanzwesen), die darauf abzielt, die Kraft der Kapitalmärkte zu nutzen, um die Ziele für die Verringerung der Kohlenstoffemissionen zu erreichen. Sie zielt darauf ab, die Offenlegung der Leistung von Finanzprodukten in Bezug auf ESG-Aspekte für Finanzmarktteilnehmer verbindlich zu machen.

Wie geht es weiter?

Die SFDR-Stufe 2 verlangt von den Unternehmen weiterhin, dass sie bis zum 30. Juni 2023 über 18 obligatorische Erklärungen zu den prinzipiellen negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf der Ebene der juristischen Person für einen Referenzzeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 berichten.

ESAs werden ihre SFDR-Aufsichtserklärung (ab Februar 2021) aktualisieren, um zu erklären, wie die Branche die Verpflichtungen der Stufe 1 erfüllen muss, bis die RTS gelten (Januar 2023). Sie sind sich bewusst, dass dieser Leitfaden vor dem Datum der Anwendung der Taxonomie Verpflichtung der Stufe 1 (Januar 2022) hätte veröffentlicht werden müssen.

Die Meldung von Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß MiFID II ist nach wie vor ab dem 2. August 2022 erforderlich, aber es bleibt abzuwarten, ob sich die Anwendung der MiFID-Sustainability Assesment Rules ebenfalls verzögern wird.

Zeitplan für SFDR Level 2

  • Jan. 2022: Erklärung zur Taxonomie
  • Jan. 2023: Anwendungsdatum für SFDR RTS (inkl. SFDR-Meldepflichten für Produkte gemäß Art. 8/9 SFDR)
  • Juni 2023: PAI-Offenlegung für Berichtszeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

Zeitplan für andere Vorschriften

Die Berichterstattung über Nachhaltigkeitspräferenzen gilt ab August 2022 auch für die folgenden Verordnungen:

  • IDD: Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung (Zielmarkt) und Überlegungen zur Produktaufsicht und -steuerung
  • MiFID II: Nachhaltigkeitspräferenzen und -risiken in der Anlageberatung (Zielmarkt) sowie PAI-Bewertung in AIFMD / UCITS
  • Solvency II: Nachhaltigkeitsüberlegungen in Solvency II