Erstmals im Januar 2022 mit Stichtag zum 31.12.2021 wurde der VAG Report in einer neuen Version ausgeliefert. IDS hat die damit verbundenen Änderungen erfolgreich umgesetzt – trotz enger zeitlicher Vorgaben und zum Teil immer noch nicht geklärter Fragen. Dadurch können die Kunden von IDS die Berichtspflichten gegenüber ihren regulierten Investoren erfüllen.

Hintergrund

Das Versicherungsaufsichtsgesetz begründet Aufsichtspflichten der BaFin gegenüber Versicherungsunternehmen sowie Pensions- und Versorgungskassen in Deutschland. Zur deren Umsetzung hat die BaFin den beaufsichtigten Unternehmen verschiedene Berichtspflichten wie bspw. die „Anlage Fonds“ oder verschiedene „Nachweisungen“ auferlegt. Dieses „BaFin-Reporting“ kann sich dabei nach Art des Unternehmens unterscheiden, wie sich zum Beispiel in den unterschiedlichen Formaten der Nachweisungen zeigt. Das sog. „VAG-Reporting“ oder das BVI Datenblatt ist in diesen Kontext einzuordnen. Es ist ein vom BVI zur Verfügung gestelltes Format, mit dem die für das BaFin-Reporting benötigten Daten für Investmentfonds eingesammelt werden können.

Wesentliche Grundlage dessen, was für die Befüllung dieser Nachweisungen benötigt wird, sind die „Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen“ (Anlageverordnung oder AnlV) sowie die sog. „Sammelverfügung betreffend die Berichtspflichten der Versicherungsunternehmen über ihre Kapitalanlagen“. Im Juli 2021 hat die BaFin eine neue Version dieser Sammelverfügung veröffentlicht, und am 08. Oktober publizierte der BVI eine aktualisierte Version des VAG Reporting, mit der die Änderungen in der Sammelverfügung umgesetzt werden sollten.

Umsetzung der neuen Anforderungen

In der Folge stellte sich allerdings heraus, dass wesentliche Regelungen in der neuen Sammelverfügung zumindest interpretationsfähig sind. Gemeinsam mit den Marktteilnehmern bemühte sich der BVI sehr intensiv um Klärung und am Ende auch um eine Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Meldepflichten. Letztes allerdings erfolglos, ab Anfang diesen Jahres sind die Vorgaben der neuen Sammelverfügung anzuwenden. Exemplarisch für die Fragen, die bei der Umsetzung aufgetreten sind, sollen hier zwei Punkte aufgegriffen werden:

  • In Zeile 37 sind die Anteile an sog. „Bail-in-fähigen“ Schuldtiteln (in EN: „bail in bonds“) auszuweisen. Im Einzelfall verursacht die genaue Abgrenzung dieses Begriffes Schwierigkeiten, und es stellte sich heraus, dass Investments von unterschiedlichen Marktdaten-Vendoren nicht einheitlich als bail-in fähig gekennzeichnet wurden. Daher mussten für die Umsetzung des neuen Standards pragmatische Lösungen gefunden werden.
  • In den Zeilen 32 bis 36 müssen Schuldverschreibungen und Anlagen bei Kreditinstituten (in EN: „bonds and investments in credit institutions“) nach bestimmten Rating-Klassen aufgeteilt und ausgewiesen werden. Die im neuen Standard verwendete Struktur lässt sich direkt in die Nachweisungen 670 bzw. 671 überführen, also die Berichtspflichten für Pensionskassen und Solvency I-Unternehmen. Für Pensionsfonds gilt das aber leider nicht. Für sie gilt die Nachweisung 678, und dort ist eine abweichende Aufteilung gefordert.

Wie geht es weiter?

Diese und weitere Fragestellungen wurden ab Oktober 2021 sehr intensiv diskutiert, und in Folge veröffentlichte der BVI im Dezember 2021, zuletzt sogar Anfang Februar 2022 aktualisierte Versionen des Standards. Es muss aber damit gerechnet werden, dass es weitere Adjustierungen geben wird.

Sofern sich weitere Aktualisierungen des VAG-Standards ergeben sollten, wird IDS diese selbstverständlich für seine Kunden umsetzen.

IDS VAG-Service Upgrade

Die Neuerung wurde aber auch dazu genutzt, das seit 2011 nahezu unveränderte Reporting nicht nur inhaltlich, sondern auch technologisch zu überarbeiten. Der Service wurde auf eine neue Plattform migriert. Neben effizienteren Prozessabläufen bietet diese Änderung auch eine höhere Flexibilität bei der Anreicherung von Marktdaten aus unterschiedlichen Quellen und weitere Optionen bei der Anlieferung der benötigten Daten. So können die Kunden von IDS einfach bestehende Solvency II-TPTs zur Verfügung stellen. IDS nutzt die darin enthaltenden Informationen für die Produktion des VAG-Reports selbst oder für einen Lookthrough auf mögliche Zielfonds.

Wie kann IDS helfen?

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