Nach der Einführung von SFDR Level 1 am 10. März 2021 traten am 1. Januar 2023 auch die Anforderungen von SFDR Level 2 in Kraft. Die Finanzmarktteilnehmer haben nun bis zum 30. Juni 2023 Zeit, ihre PAI-Meldungen auf jährlicher Basis offenzulegen. Schauen wir uns die neuesten SFDR-Entwicklungen an.

Die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) ist ein wichtiger Bestandteil des EU-Aktionsplans für nachhaltige Finanzprodukte, die zugrunde liegende Kraft der Kapitalmärkte zu nutzen, um die Ziele zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen zu erreichen. Sie wurde entwickelt, um die Transparenz zu verbessern, Greenwashing zu reduzieren und nachhaltige Investitionsprozesse zu unterstützen.

Die neuesten Entwicklungen in Bezug auf SFDR

Änderungen der SFDR-Anforderungen Level 2 für fossile Gas- und Nuklearaktivitäten

Am 17. Februar 2023 erteilte das Europäische Parlament seine endgültige Zustimmung zur Ausweitung der vorvertraglichen und regelmäßigen Meldungen, und die neuen RTS-Anhänge wurden im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Änderungen der SFDR Level 2 RTS in Bezug auf fossile Gas- und Nuklearaktivitäten traten am 20. Februar 2023 in Kraft.

Die zusätzlichen Informationen geben Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung Gas- oder Nukleartätigkeiten umfassen. In diesem Zusammenhang müssen die Anhangsvorlagen für Artikel 8- und 9-Produkte in Bezug auf die vorvertraglichen und periodischen Berichtsinformationen angepasst werden.

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EU-Kommission nimmt Präzisierungen der Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Anlagen an

Die Europäische Kommission hat am 14. April 2023 Antworten auf Fragen der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zur SFDR veröffentlicht.

Ziel dieser Q&As ist es, den Finanzmarktteilnehmern bei der Anwendung der Verordnung zu helfen, insbesondere im Zusammenhang mit den Anforderungen der technischen Regulierungsstandards, die seit Januar 2023 gelten. Sie tragen auch dazu bei, die Interaktion zwischen der SFDR und den verschiedenen Bestandteilen des Rahmenwerks für nachhaltige Finanzen zu klären.

Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion, sagte: "Die SFDR ist die erste Verordnung, die Regeln dafür aufstellt, wie Finanzmarktteilnehmer nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenlegen sollten. Die Anwendung der SFDR-Anforderungen stellt eine Herausforderung für die Branche und die Regulierungsbehörden dar, und diese Fragen und Antworten sollen als Orientierungshilfe dienen, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorschriften zu erleichtern. Parallel dazu werden wir unsere umfassende Bewertung der SFDR fortsetzen, wobei der Schwerpunkt auf der Gewährleistung von Rechtssicherheit, einer besseren Anwendbarkeit und der Eindämmung von Greenwashing liegt. Eine öffentliche Konsultation ist für den Herbst geplant".

Diese Antworten wurden von den europäischen Aufsichtsbehörden in Form von Q&As veröffentlicht.

Q&A der ESAs lesen

Laufende SFDR-Konsultationen

Europäische Kommission veröffentlicht Vorschlag für die Green-Claims-Richtlinie zur Bekämpfung von Greenwashing

Am 22. März 2023 schlug die Europäische Kommission eine neue Richtlinie über die Begründung und Bekanntgabe ausdrücklicher umweltbezogener Angaben vor, die sogenannte Green Claims Directive. Der Vorschlag ist Teil des "Green Deal" der EU und enthält eine Reihe gemeinsamer Kriterien zur Bekämpfung von Greenwashing und irreführenden Umweltaussagen.

Mit dieser Initiative werden Unternehmen verpflichtet, ihre Angaben zum ökologischen Fußabdruck ihrer Produkte/Dienstleistungen mit Hilfe von Standardmethoden zur Quantifizierung zu belegen.

Ziel ist es, die Angaben EU-weit verlässlich, vergleichbar und überprüfbar zu machen und so Greenwashing" (Unternehmen, die einen falschen Eindruck von ihren Umweltauswirkungen vermitteln) zu verhindern.

Die vorgeschlagene Richtlinie über umweltbezogene Angaben muss nun vom Europäischen Parlament gebilligt werden, und der Rat muss sie in den nächsten zwei Jahren überprüfen.

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Delegierte Verordnung der EU-Kommission zu 4 Umweltzielen

Am 5. April veröffentlichte die EU-Kommission zusätzliche delegierte Rechtsakte zur Taxonomie zur Konsultation, die voraussichtlich im Juni als Teil eines umfassenderen "Nachhaltigkeitspakets" endgültig veröffentlicht werden.
Bei dieser Initiative geht es um eine neue Reihe von EU-Taxonomiekriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die wesentlich zu einem oder mehreren der folgenden Umweltziele beitragen:

  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Verhütung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Die Kommission schlägt außerdem gezielte Änderungen des Delegierten Rechtsakts zur Taxonomie und zum Klima sowie des Delegierten Rechtsakts zur Taxonomie und zu den Offenlegungen vor.

Konsultationspapier der ESAs mit Änderungen an der delegierten SFDR-Verordnung

Am 12. April 2023 veröffentlichten die drei europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA - ESAs) ein gemeinsames Konsultationspapier mit Änderungen an der delegierten Verordnung zur SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation).

Die ESAs schlagen Änderungen des Offenlegungsrahmens vor, um Probleme anzugehen, die seit der Einführung der SFDR aufgetreten sind. Die Behörden bitten um Rückmeldung zu den Änderungen, die Folgendes vorsehen:

  • Erweiterung der Liste universeller sozialer Indikatoren für die Offenlegung der "principal adverse impacts" (PAI) von Investitionsentscheidungen auf die Umwelt und die Gesellschaft, wie z.B. Erträge aus nicht-kooperativen Steuergebieten oder Eingriffe in die Bildung von Gewerkschaften;
  • Verfeinerung des Inhalts anderer Indikatoren für negative Auswirkungen und ihrer jeweiligen Definitionen, anwendbaren Methoden, Berechnungsformeln sowie der Darstellung des Anteils von Informationen, die direkt von investierten Unternehmen, Staaten, supranationalen Organisationen oder Immobilienvermögen abgeleitet werden; und
  • Hinzufügung von Produktangaben zu den Dekarbonisierungszielen, einschließlich der Zwischenziele, des Anspruchsniveaus und der Art und Weise, wie das Ziel erreicht werden soll.

Darüber hinaus schlagen die ESAs weitere technische Überarbeitungen der delegierten SFDR-Verordnung vor:

  • Verbesserung der Angaben darüber, wie nachhaltige Investitionen die Umwelt und die Gesellschaft "nicht wesentlich schädigen";
  • Vereinfachung der vorvertraglichen und regelmäßigen Offenlegungsvorlagen für Finanzprodukte; sowie
  • weitere technische Anpassungen, u. a. in Bezug auf die Behandlung von Derivaten, die Definition gleichwertiger Informationen und die Bestimmungen für Finanzprodukte mit zugrunde liegenden Anlageoptionen.

Die vorgeschlagenen Änderungen der ESA zur Erweiterung und Vereinfachung der Nachhaltigkeitsangaben könnten zu weiteren Änderungen im EET und zur Erstellung von SFDR-Anhangsvorlagen (vorvertraglich und regelmäßig) führen, z. B. zu Dekarbonisierungszielen.

Die ESAs bitten um Kommentare zu allen Aspekten des Konsultationspapiers bis zum 4. Juli 2023 über das Antwortformular.

Zum Antwortsformular

Nächste Schritte: SFDR-PAI-Indikatoren

PAI-Berichterstattung auf Unternehmensebene (Artikel 4 SFDR)

Finanzmarktteilnehmer mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen bis zum 30. Juni 2023 ihre erste jährliche Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Unternehmensebene gemäß den SFDR-RTS (verbunden mit der Verordnung (EU) 2019/2088) offenlegen. Der erste Bezugszeitraum für diese erste PAI-Erklärung ist der 1. Januar bis 31. Dezember 2022. Außerdem muss sie auf ihrer Website in leicht zugänglicher, kostenloser, nicht irreführender und leicht lesbarer Form veröffentlicht werden.

Bis zum 30. Juni 2024 müssen alle Finanzmarktteilnehmer ihre PAI-Erklärungen öffentlich bekannt geben. Darüber hinaus muss die PAI-Erklärung einen Vergleich zwischen den beiden Referenzzeiträumen enthalten: Januar bis Dezember 2022 und Januar bis Dezember 2023.

Ab 2024 werden Vergleiche zwischen Referenzzeiträumen in die PAI-Erklärungen aufgenommen.

Wie kann IDS helfen?

IDS bietet eine umfassende ESG-Datenlösung zur Erfüllung aller SFDR-Offenlegungsanforderungen. Dazu gehören vorvertragliche und periodische Offenlegungen, Website-Offenlegungen und PAI-Erklärungen. Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen bei der Erstellung von SFDR-KIDs und entsprechenden Branchenvorlagen (wie dem European ESG Template, EET) gemäß den neuesten regulatorischen Richtlinien.

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