Seit Jahresmitte 2021 sind nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren offenzulegen – ab Ende 2022 auch auf Fondsebene

Am 30. Juni 2021 trat die nächste Stufe der Offenlegungsverordnung SFDR in Kraft. Sustainable Finance Offenlegung in Kraft. Finanzunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen nun auf ihren Internetseiten darüber Auskunft geben, wie sie die Principal Adverse Impact (PAI) Indicators – also negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – in ihrem Investmentprozess berücksichtigen. Kleinere Unternehmen können dies freiwillig umsetzen – falls nicht, ist jedoch eine Erklärung mit Begründung fällig. Auch Finanzberater sind von der Regelung betroffen. Sie gilt unabhängig davon, ob ESG-Produkte aufgelegt oder vertrieben werden.

Ein technischer Regulierungsstandard soll regeln, über welche PAI verpflichtend zu berichten ist und welche optional sind. Dieser liegt derzeit aber erst im Entwurf vor. Doch selbst wenn die Angaben zunächst eher allgemein gehalten werden können, kommt auf Asset Owner und Asset Manager ein deutlich erhöhter Datenaufwand zu. Sie müssen wesentlich mehr ESG-bezogene Daten von Unternehmen erfassen, in ihre Modelle einpflegen und darüber regelmäßig berichten. Das gilt erst recht ab Ende 2022: Ab dann sind die PAI nicht bloß auf Unternehmensebene, sondern für jeden einzelnen Fonds zu erfassen – jedenfalls dann, wenn er zu den „hellgrünen“ oder „dunkelgrünen“ Fonds mit Nachhaltigkeits-Ausrichtung zählt.

Die ESG-Datenlösung von IDS ist auf den nächsten Schritt schon vorbereitet. Ein PAI-Ausweis auf Einzelfondsebene kann mit deutlichem zeitlichen Vorsprung vor dem Inkrafttreten erprobt und ausgiebig getestet werden.