Die neuesten Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden die Finanzbranche wahrscheinlich verändern, indem sie Prozesse vereinfachen, den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Datenqualität verbessern. Diese Änderungen bringen sowohl Herausforderungen als auch Chancen für die Beteiligten mit sich. Hier sind die wichtigsten Entwicklungen in 2025, die Fachleute aus der Branche kennen sollten.

Überarbeitete Entwürfe der EFRAG zu den ESRS: Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat eine 60-tägige öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten Entwürfen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gestartet. Diese von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Überarbeitungen zielen darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen, indem die doppelte Wesentlichkeitsprüfung verfeinert, die Lesbarkeit verbessert und die Interoperabilität mit globalen Standards erhöht wird. Eine gründliche „Bottom-up”-Überprüfung priorisiert Kerndaten und stellt so die direkte Relevanz und Nützlichkeit für die Entscheidungsfindung sicher. Die Konsultationsphase läuft bis zum 29. September, wobei die EFRAG der Europäischen Kommission bis Ende November technische Empfehlungen vorlegen wird.

Überarbeitete Entwürfe der EFRAG zu den ESRS

EU-Taxonomie: Bürokratieabbau für Unternehmen

Am 4. Juli 2025 hat die Europäische Kommission Maßnahmen zur Vereinfachung der EU-Taxonomie verabschiedet, einem Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten und Investitionen. Diese Änderungen, die als delegierter Rechtsakt vorgelegt wurden, zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, indem die Taxonomie-Offenlegungen und die delegierten Rechtsakte zu Klima und Umwelt geändert werden, einschließlich Aktualisierungen der Berichtsvorlagen und KPIs. Diese Maßnahmen, die ursprünglich Teil des Omnibus-I-Pakets waren, gelten ab dem 1. Januar 2026 für das Geschäftsjahr 2025, mit der Option einer vorzeitigen Anwendung im Jahr 2026.

Pressemitteilung

Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

In Anerkennung der Rolle kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in den Wertschöpfungsketten größerer Unternehmen hat die Europäische Kommission einen freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU eingeführt. Diese von der EFRAG entwickelte Initiative zielt darauf ab, den Berichtsaufwand für KMU zu verringern, die indirekt von den obligatorischen Berichtspflichten der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) betroffen sein könnten.

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„Quick Fix” für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Die Europäische Kommission hat einen „Quick Fix” für Unternehmen verabschiedet, die bereits eine Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführen. Unternehmen der ersten Welle, die mit der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 begonnen haben, müssen für die folgenden Jahre keine zusätzlichen Informationen vorlegen. Unternehmen mit mehr als 750 Mitarbeitern profitieren von ähnlichen Übergangsbestimmungen wie kleinere Unternehmen, was einen reibungsloseren Übergang ermöglicht.

Zusammenfassung

Aktualisierte europäische ESG-Vorlage von FinDatEx

FinDatEx hat die Version 1.1.3 seiner europäischen ESG-Vorlage (EET) veröffentlicht, die kleinere Änderungen enthält, um sie an die ESMA-Richtlinien zur Benennung von Fonds sowie an die PAB- und CTB-Konformität anzupassen. Insbesondere wurde das Datenfeld 580 aktualisiert, um Änderungen im deutschen MiFID-ESG-Zielmarktkonzept Rechnung zu tragen. Die Beteiligten werden aufgefordert, die Version 1.1.3 bis zum 1. Januar 2025 zu übernehmen, wobei die Version 1.1.2 bis zum 1. Juli 2025 außer Kraft gesetzt werden soll.

FinDatEx

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