Die EU-ESG-Regulierung entwickelt sich weiter: Von SFDR 2.0 über die Vereinfachung von CSRD und CSDDD bis hin zu neuen Anforderungen für ESG-Ratings und das EET. Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Jahr 2026.

SFDR 2.0 – Ein neuer Rahmen für nachhaltige Anlageprodukte

Am 20. November 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR – Verordnung (EU) 2019/2088). Sollte der Vorschlag angenommen werden, würde die geplante Reform die Klassifizierung und Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte in der gesamten EU erheblich verändern.

Der Vorschlag würde das derzeitige Klassifizierungssystem nach Artikel 8 und Artikel 9 durch drei neue, klarer definierte Produktkategorien ersetzen:

  • „Sustainable“: Produkte, die zu Nachhaltigkeitszielen für verbundene über entsprechende Investitionen beitragen
  • „Transition“: Produkte, die Investitionen in Unternehmen oder Projekte lenken, die noch nicht nachhaltig sind, sich aber auf einem glaubwürdigen Transformationspfad befinden
  • „ESG Basics“: Produkte, die ESG-Anlageansätze integrieren, aber nicht die Kategorien „Sustainable“ und „Transition“ erfüllen.

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Komplexität zu reduzieren, die Vergleichbarkeit für Anleger zu verbessern und Greenwashing-Risiken zu adressieren. Er führt zudem quantitative Schwellenwerte und verpflichtende Beschränkungen für jede Kategorie ein und vereinfacht und reduziert die allgemeinen Offenlegungsanforderungen.

Sollte die überarbeitete SFDR angenommen werden, hätte dies Auswirkungen auf Asset Manager und Fondsanbieter. Bestehende Produkte nach Artikel 8 und 9 müssten möglicherweise anhand der neuen SFDR-Kategorien überprüft werden, was sich potenziell auf damit verbundene Prozesse, Anlagestrategien, Berichtsvorlagen und KPIs auswirken könnte. Insbesondere müssten vorvertragliche und periodische ESG-Produktoffenlegungen angepasst werden. Zudem wird erwartet, dass eine neue EET-Version (European Exchange Template) die endgültigen regulatorischen Anforderungen widerspiegelt. Gemäß dem Vorschlag würde die Berichterstattung auf Unternehmensebene über PAI-Indikatoren (Principal Adverse Impact) entfallen, während PAI-Offenlegungen für Produkte in den Kategorien Sustainable und Transition bestehen bleiben würden.

EUR-Lex - 52025PC0841 - DE - EUR-Lex

Kommission vereinfacht Transparenzvorschriften für nachhaltige Finanzprodukte

CSRD/CSDDD – Omnibus-Vereinfachung

Seit März 2026 hat das Omnibus-I-Paket der EU Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der unternehmerischen Sorgfaltspflicht eingeführt. Die Änderungen zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, indem der Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eingeschränkt und die Anforderungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vereinfacht werden, unter anderem durch Anhebung der CSRD-Berichtsschwellenwerte auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als €450 Millionen Jahresnettoumsatz.

Rat der Europäischen Union – Pressemitteilung

Omnibus-Paket – Europäische Kommission

ESG-Rating-Verordnung – Neue Transparenzanforderungen

Seit dem 2. Juli 2026 ist die EU-ESG-Rating-Verordnung (EU 2024/3005) anwendbar, die alle in der EU tätigen ESG-Rating-Anbieter verpflichtet, eine Zulassung bei der ESMA zu beantragen und strenge Transparenz- und Unabhängigkeitsanforderungen einzuhalten.

Regulation - EU - 2024/3005 - DE - EUR-Lex

EET Update – Redaktionelle Überarbeitung Version 1.1.3

FinDatEx veröffentlichte Version 1.1.3 im Dezember 2025, gefolgt von einem redaktionellen Update im April 2026. Die Änderungen umfassen Felder im Zusammenhang mit ESMA-Leitlinien (z. B. ESG-Namenskonvention), Aktualisierungen des deutschen MiFID-ESG-Zielmarktkonzepts und weitere redaktionelle Anpassungen (z. B. im Zusammenhang mit NACE 2.1.).

FinDaTex: European ESG Template (EET) Version 1.1.3 [editorial update]


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